Die Gebühren werden nach der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) vom 1,0 - max. 3,5 fachen Satz berechnet.
Die Rechnungen sind für Privat-Pat. und für Patienten mit privater Zusatzversicherung voll erstattungsfähig.
Werden die Rechnungen jedoch nicht in voller Höhe aufgrund eines erniedrigten Tarifes, von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet, sind die Rechnungen dennoch in voller Höhe zu bezahlen.